Allgemeine Geschäftsbedingungen Julius Benz, Benz Consulting Hansaallee 133, 40549 Düsseldorf, gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Julius Benz | Benz Consulting mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Julius Benz | Benz Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Julius Benz | Benz Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Julius Benz | Benz Consulting / Mitwirkung des Kunden
(1) Julius Benz | Benz Consulting erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Recruiting und Social Media Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Julius Benz | Benz Consulting vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Julius Benz | Benz Consulting dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Julius Benz | Benz Consulting zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Julius Benz | Benz Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Julius Benz | Benz Consulting unberührt.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Julius Benz | Benz Consulting nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Julius Benz | Benz Consulting bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von Julius Benz | Benz Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Julius Benz | Benz Consulting hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Julius Benz | Benz Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Julius Benz | Benz Consulting inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(7) Weist der Vertragspartner Julius Benz | Benz Consulting an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Julius Benz | Benz Consulting insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Julius Benz | Benz Consulting nicht.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.
(9) Der Kunde übernimmt erforderliche Übernachtungs- und Reisekosten von Julius Benz | Benz Consulting, die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. Umfasst sind Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 5-Sterne, PKW-Fahrten (0,30€ / Fahrtkilometer), Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Julius Benz | Benz Consulting und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder, in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Julius Benz | Benz Consulting unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Julius Benz | Benz Consulting kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Julius Benz | Benz Consulting kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Julius Benz | Benz Consulting nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Julius Benz | Benz Consulting überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Julius Benz | Benz Consulting verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Julius Benz | Benz Consulting ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Julius Benz | Benz Consulting dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Julius Benz | Benz Consulting gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Julius Benz | Benz Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Kunden Julius Benz | Benz Consulting geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Julius Benz | Benz Consulting erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Julius Benz | Benz Consulting nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Julius Benz | Benz Consulting stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Julius Benz | Benz Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Julius Benz | Benz Consulting zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung). Die forlaufende Betreuung wird automatisch um die selbe Laufzeit verlängert.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Julius Benz | Benz Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Julius Benz | Benz Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Julius Benz | Benz Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Julius Benz | Benz Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Julius Benz | Benz Consulting in Verzug, ist Julius Benz | Benz Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Julius Benz | Benz Consulting wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) Julius Benz | Benz Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Julius Benz | Benz Consulting ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Julius Benz | Benz Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Julius Benz | Benz Consulting unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.
(3) Innerhalb von sogenannten Gruppen-Calls übt Julius Benz | Benz Consulting das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Kunden. Julius Benz | Benz Consulting wird jedoch die Anliegen seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.
(4) Der Kunde und Julius Benz | Benz Consulting entfernen auf erstes Anfordern des Vertragspartners innerhalb der sozialen Medien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Julius Benz | Benz Consulting überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Julius Benz | Benz Consulting insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Julius Benz | Benz Consulting erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Julius Benz | Benz Consulting für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Julius Benz | Benz Consulting nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Julius Benz | Benz Consulting über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Julius Benz | Benz Consulting anderweitig eingeräumt.
§ 13 Haftung
(1) Julius Benz | Benz Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Julius Benz | Benz Consulting nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Julius Benz | Benz Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Julius Benz | Benz Consulting maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Julius Benz | Benz Consulting und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Julius Benz | Benz Consulting. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Julius Benz | Benz Consulting.
(4) Der Kunde gestattet Julius Benz | Benz Consulting sogenannte Testimonial-Werbung. Julius Benz | Benz Consulting ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Julius Benz | Benz Consulting ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Julius Benz | Benz Consulting und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.